Nach einem ausführlichen Anamnesegespräch beim ersten Termin wird je nach Art der vorliegenden Problematik eine individuelle Vorgehensweise und bestmögliche Therapieform mit Ihnen als Klient*in besprochen und in den Folgesitzungen zur Anwendung gebracht.
Anpassungen an den Verlauf und die aktuelle Situation sind jederzeit möglich.
Kristallisiert sich Hypnose als effektive Herangehensweise heraus, lassen sich nach ausführlicher Aufklärung unbewusste Anteile durch einen hypnotischen Zustand zwischen Schlaf und Wachsein ins Bewusstsein rufen und bearbeiten.
Bei Raucherentwöhnung und Gewichtsreduktion kann Hypnose hervorragende Langzeit-Erfolge erzielen.
Es werden ausschließlich Präsenz-Termine angeboten; Therapiestunden per Video oder Telefon finden bei mir keine Anwendung.
Preise, Honorar & Vergütung
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Honorar pro Stunde: 80,00 €
Der erste Termin (ca. 60 - 90 Minuten) dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der ausführlichen Anamnese und wird pauschal mit 30,00 € berechnet.
Kommen Folgetermine zustande, wird die pauschale Gebühr des Erstgespräches angerechnet, sodass für den zweiten Termin nur 50,00 € zu zahlen sind.
Alle weiteren 60-minütigen Beratungs-, Hypnose- und/oder Therapietermine werden mit 80,00 € in Rechnung gestellt.
Terminabsagen
Es kann immer etwas Unvorhergesehenes dazwischenkommen, aber bitte informieren Sie mich rechtzeitig darüber, wenn Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können.
Bei Absagen zwischen 48 und 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 30,00 € an, kurzfristige Absagen, weniger als 24 Stunden vorher, werden in voller Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
Meine Praxis ist eine nach dem Heilpraktikergesetz zugelassene Privatpraxis.
Gesetzliche Krankenkassen zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen, wie ich sie in meiner Praxis erbringe, werden daher von den gesetzlichen Krankenversicherungen üblicherweise nicht erstattet. Es kann aber dennoch sinnvoll sein, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob und wenn ja, welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden können.
Private Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen, sofern dies in den jeweiligen Vertragsbedingungen vereinbart ist. Auch für gesetzlich Versicherte werden verschiedene Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen angeboten. In beiden Fällen kann die Erstattung, je nach den vertraglich festgelegten Bedingungen, vollumfänglich, teilweise oder bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr erfolgen.
In allen Fällen bitte ich Sie - vor Beginn der Behandlung - mit Ihrer Versicherung abzuklären, ob und inwieweit Behandlungskosten rückerstattet werden.
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